Steiner Schreinerei - Fensterfabrik AG
Sicherheit
In der Schweiz wird durchschnittlich täglich über 200-mal eingebrochen!!!
Massnahmen zum Einbruchschutz sollen das unerlaubte Eindringen in einen verriegelten Raum oder Bereich verhindern. Einen guten Einbruchschutz erreicht man durch ein aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken von mechanischer und elektronischer Sicherungstechnik, richtigem Verhalten und personellen und organisatorischen Maßnahmen
Eine Vielzahl von Einbrüchen lässt sich durch Massnahmen zum Einbruchschutz verhindern. Entgegen dem Klischee vom „nächtlichen Besucher“ werden weit über ein Drittel der Wohnungseinbrüche tagsüber begangen. Tatsächlich dürfte die Zahl sogar noch weit höher sein, da bei Wohnungseinbrüchen zum Beispiel während der Ferienabwesenheit der Wohnungsinhaber die exakte Tatzeit im Nachhinein meist nicht rekonstruierbar ist.
Über ein Drittel der Einbrüche bleiben im Versuchsstadium stecken, nicht zuletzt wegen sicherungstechnischer Einrichtungen. Anfragende erhalten unter anderem bei den polizeilichen Beratungsstellen in der Schweiz eine individuelle Beratung in puncto Einbruchschutz und Sicherheit. Mit folgenden Massnahmen können beispielsweise Einbrüche verhindert oder erschwert werden:
Bei allen Sicherungsplanungen sollen mechanische Sicherungen an oberster Stelle stehen. Sie sind die wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen Einbruchschutz. Elektronische Sicherungen, wie Einbruchmeldeanlagen, dagegen verhindern keinen Einbruch, sondern melden ihn nur.
Einbruchshemmende Fensterbeschläge, die mit sogenannten Pilzkopfschliesstellen bestückt sind und mit entsprechenden Schliessteilen nach der Montage einen Aushebelschutz garantieren, werden Pilzkopfverriegelung genannt. Eine angriffhemmende Verglasung ist eine spezielle Form eines Verbundglases, die gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht. Vergitterte Fenster werden ebenfalls zum Schutz vor Einbrechern eingerichtet. Es wird verhindern, dass ein Fenster mit Gewalt aufgedrückt oder aus den Beschlägen gehoben werden kann. Dar Fenstergriff kann durch einen Aufbohrschutz geschützt werden. Keller- bzw. Lichtschächte sollten mit Lichtschachtsicherungen versehen werden.